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Autor Thema: Aufgabenbereich des FSR  (Gelesen 9490 mal)
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« am: 24. März 2007, 14:27 »

Aufgabenbereich des FSR

Der Fachschaftsrat ist die Interessenvertretung der Fachschaft, sprich aller Studierenden eines Studienganges. Er besteht aus für ein Jahr gewählten Mitgliedern aus der Gruppe der Studierenden und arbeitet ehrenamtlich, bekommt also keinerlei Bezahlung. Der Aufgabenbereich des FSR besteht darin, die Interessen der Studierenden gegenüber den Institutionen der Hochschule und der Studierendenschaft zu vertreten. Das beinhaltet die Beratung von Studierenden, sowohl zu Beginn , als auch während des Studiums, die Verwaltung der Finanzen, die durch das Fachschaftenreferat des AStA zu einem gewissen Teil an die Fachschaft übergeben wird und zum Beispiel für Informationsveranstaltungen (Orientierungswoche) und Veranstaltungen sozialer Art (Fahrten, Weihnachtsfeiern, Feten, Absolventenveranstaltungen) aufgewendet werden sollen.
Der Fachschaftsrat kann als Ansprechpartner für die Hochschule fungieren, wenn zum Beispiel Schüler- und Studententage anstehen, Lehrstühle Informationen an die Studierenden richten möchte. Außerdem kann er in Einzelfällen in Prüfungsordnungsfragen als Ansprechstelle für die Fachschaft dienen. Der FSR bietet auch Einzelberatung zu generellen und individuellen Fragen, es steht jedem Studierenden die Option offen sich persönlich oder per Mail an den FSR zu wenden und einen Termin zu vereinbaren. Das beinhaltet nicht, dass wir uns aufgrund von emotionalen Foreneinträgen die Aufforderung basteln, tätig zu werden.  Wir  vergessen nicht, dass wir alle junge (oder nicht mehr ganz so junge) Erwachsene sind und ein bisschen Eigeninitative von jedem erwartet werden kann.

Es gibt weitere Gremien, in die sich Angehörige der Fachschaft wählen lassen können. Dies sind unter anderem

Prüfungsausschuß (zwei studentische Mitglieder)
Fachbereichsrat (drei studentische Mitglieder)
Abteilungskonferenz (drei studentische Mitglieder)
Fachschaftskonvent (ein studentisches Mitglied)

Diese Gremientätigkeit bedeutet nicht, dass sie nur durch Mitglieder des FSR ausgeübt werden können. Im Moment ist es aber so, dass sich ausschließlich Angehörige des FSR für diese Gremien gemeldet haben, auch wenn es jedem freisteht, sich dafür zu melden. Die Möglichkeiten der studentischen Vertreter sind allerdings begrenzt. Es kann auf Missstände aufmerksam gemacht werden, die Abstellung dieser Missstände liegt aber außerhalb unserer Möglichkeiten.

Der FSR sorgt in unserem Fall für die Administration des Forums, das als schwarzes Brett des Studienganges fungiert und stellt auch eine Mailingliste zur Verfügung. Es ist jedem Studenten selber überlassen, ob er sich über die angebotenen Medien informiert oder nicht, es muß nur jedem klar sein, dass er wichtige Informationen eventuell nicht erhält, wenn er diese Medien nicht in Anspruch nimmt. Das Angebot dieser Medien ist keine Verpflichtung, sondern eine freiwillige Leistung des des FSR und beinhaltet aus diesem Grund keinerlei Anspruch auf irgendeine Leistung. Wir sind auch nur Studenten, die sich freiwillig mehr Arbeit machen, als sie müssen.
« Letzte Änderung: 24. März 2007, 14:46 von FSR Kommedia » Gespeichert
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